Viele Bauunternehmer stehen vor dem Problem, dass sich Bauherren weigern, ein fertiggestelltes Bauwerk vollständig zu bezahlen. Die Folge: erheblichen Liquiditäts- und Bonitätsengpässe.
Bauunternehmer werden in Anbetracht von langen Verfahrensdauern bei Bauprozessen vor die Wahl gestellt, Abzüge zu akzeptieren, um zumindest den Restbetrag ausgezahlt zu bekommen, oder gar keine Zahlung auf die Schlussrechnung zu erhalten. „Diese Taktik mancher Auftraggeber, auf den „Justizkredit“ zu setzen, kann nicht länger hingenommen werden.“ erklärte der Präsident der Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Hans-Hartwig Loewenstein, nun in Berlin.
Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2010 dauern zivilgerichtliche Verfahren (nicht beschränkt auf Bauprozesse) in der Eingangsinstanz (bundes-) durchschnittlich 8,1 Monate. Bei den Landgerichten liegt die Spanne zwischen 6,3 und 11,0 Monaten. 13 Prozent der Prozesse vor den Landgerichten dauern länger als 12 Monate und 6 Prozent länger als 24 Monate. Hiervon noch nicht umfasst ist die weitere Verfahrensdauer für die Rechtsmittelinstanzen.
Erfahrungsgemäß steigt bei Bauprozessen aufgrund der Komplexität der aufzuklärenden Sachverhalte und der zu entscheidenden Rechtsfragen die Verfahrensdauer noch erheblich an. Deshalb fordert der ZDB, dass in jedem Landgerichtsbezirk spezialisierte Baukammern eingerichtet werden. Diese können durch ihre Fachkunde und Kompetenz dazu beitragen, dass Verfahren in Bausachen effektiver bearbeitet und somit beschleunigt werden.
Loewenstein: „Spezialisierte Baukammern führen nach unserer Erfahrung auch zu einer Verbesserung der Qualität der Urteile. Wir sind daher der Überzeugung, dass durch die Einrichtung von Baukammern sowohl die Dauer der Verfahren als auch die Akzeptanz bei den Parteien entscheidend verbessert werden.“
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